Autorenlesungen bzw. Schreibwerkstätten an Thüringer Schulen werden künftig als gemeinsame (für die Schulen kostenfreie) Projekte vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, den Schulträgern und dem FBK Thüringen e.V. organisiert und abgerechnet.
ACHTUNG: Bearbeitungsfrist laut TMBJS (8 WOCHEN)
Es sind dabei folgende Schritte notwendig:
1. Die Schulen setzen sich mit einer Autorin oder einem Autor in Verbindung und vereinbaren den eventuellen Ort bzw. Termin für eine geplante Lesung/Schreibwerkstatt.
2. Die Schule (die sich nicht an den Kosten beteiligen muss) informiert den Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V. über dieses Vorhaben.
3. Der FBK Thüringen e.V. sendet der Schule ein Angebot über die Ausgaben (z.B. Honorar, Fahrtkosten, KSK-Abgabe, Organisationskosten).
4. Die Schule schickt dieses Angebot mit dem nötigen Antrag, welcher auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport unter: https://bildung.thueringen.de/schule/thema/lernort-schule/ zu finden ist, an den Schulträger.
5. Der Schulträger genehmigt den Antrag (oder lehnt ihn ab) und sendet diesen bei Genehmigung an das Ministerium.
6. Nach Bewilligung durch das Ministerium wird der FBK Thüringen e.V. über die Förderzusage informiert. Daraufhin schließt der FBK Thüringen e.V. mit dem Autor/ der Autorin einen rechtsgültigen Vertrag über die Lesung bzw. Werkstatt und übernimmt nach der Durchführung die Honorarüberweisung auf das Konto des Autors/ der Autorin.
7. Der FBK stellt dem Schulträger, entsprechend dem vorherigen Angebot, eine Rechnung.
8. Der Schulträger überweist dem FBK diese Rechnungssumme.
INHALTLICHE VORBEREITUNG DER LESUNG
Das vorzustellende Buch schon vorher in der Schule zu lesen, empfiehlt sich nicht, da sonst die Spannung verloren gehen kann. Sich Fragen über den Autor und dessen Arbeit und Werk zu überlegen, bereichert die Veranstaltung.
ABLAUF DER VERANSTALTUNG
Die Veranstaltung besteht in der Regel aus Lesung und Werkstattgespräch. Zur Verfügung stehen 90 Minuten. Die Gruppenstärke von max. 50 Zuhörern darf nicht überschritten werden. Je kleiner die Gruppe, umso effektiver die Veranstaltung. Als Räume sind Treppenhäuser, Turnhallen u. ä. kaum geeignet. Die Lesungen bieten auch für Lehrerinnen und Lehrer interessante Anregungen. Während der Veranstaltung sollten die Lehrenden bitte keine Klausuren korrigieren oder Eintragungen im Klassenbuch vornehmen. Für den Autor/ die Autorin sollten ein Tisch, ein Stuhl und ein Glas Wasser (ohne Kohlensäure) bereitstehen. Bitte beachten: Buchverkäufe der Autoren sind nicht gestattet.
NACHBEREITUNG
Neben der Nachbereitung mit den Schüler_innen ist das Leseprotokoll schulische Leseveranstaltung(en), schulische Schreibwerkstätt(en) und Illustrationswerkstätten vollständig auszufüllen und an die Geschäftsstelle des FBK Thüringen e.V. zu senden. Der FBK Thüringen e.V. rechnet die anfallenden Kosten mit dem Autor/ der Autorin ab. Sie als Mitveranstalter entrichten keine Zahlungen an den Autor/ die Autorin! Die Vereinbarung und Zahlung von Zusatzhonoraren ist nicht zulässig. Autoren- und Illustratorenduos erhalten in der Regel nur einen Honorarsatz. Bitte diesen Punkt rechtzeitig bei der Vereinbarung der Lesung mit der Geschäftsstelle des FBK Thüringen e.V. klären.
ALLGEMEINE HINWEISE
Alle vermittelten Autoren und Autorinnen sind für die An- und Abreise und die Dauer der Lesung über den Friedrich-Bödecker-Kreis unfallversichert. Der Beitrag für die Künstlersozialkasse wird ebenfalls vom FBK für Thüringen e.V. entrichtet.