Der Friedrich-Bödecker-Kreis
für Thüringen e.V. (FBK)
Schulische Leseveranstaltungen
Information zur Antragstellung schulische Leseveranstaltungen und Schreibwerkstätten und die nötigen Zuarbeiten an den FBK für Thüringen e.V.
Autorenlesungen bzw. Schreibwerkstätten an Thüringer Schulen werden künftig als gemeinsame (für die Schulen kostenfreie) Projekte vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, den Schulträgern und dem FBK Thüringen e.V. organisiert und abgerechnet.
ACHTUNG: Die Bearbeitungsfrist beträgt laut TMBJS 8 WOCHEN!
Es können für Autorenbegegnungen ganzjährig Anträge gestellt werden. Jedoch muss der Landeshaushalt beschlossen sein. Geplante Veranstaltungen müssen spätestens am 15. November des Jahres abgeschlossen sein (Vorgabe des TMBJS).
Konditionen für die Förderung von schulische Autorenbegegnungen:
Für eine Leseveranstaltung a´90 Minuten inkl. Vor- und Nachbereitung kann nur ein Honorar von 210,00 € brutto gezahlt werden (Förderrichtlinie TMBJS).
Die Fahrtkosten können nur pro gefahrenen Kilometer mit 0,17 € erstattet werden (Förderrichtlinie TMBJS).
Es müssen bei den Ausgaben 5% (von Honorar) KSK-Abgabe berücksichtigt werden.
Der FBK für Thüringen e.V. stellt 5% Organisationskosten (Honorar + Fahrtkosten) in Rechnung.
Eine Schule kann max. 500,00 € (inkl. aller Kosten) beantragen.
Wenn nach Berechnung von Honorar, Fahrtkosten, KSK eine Restsumme von 221,00 € übrig, kann eine 2. Veranstaltung am selben Tag mit demselben Künstler beantragt werden.
Es sind dabei folgende Schritte notwendig:
- Die Schule setzt sich mit einer Autorin oder einem Autor ihrer Wahl (gerne beraten wir Sie auch) in Verbindung und reserviert, unter Vorbehalt der Förderzusage durch das TMBJS, einen Termin für eine geplante schulische Lesung/Schreibwerkstatt.
- Die Schule (die sich nicht an den Kosten beteiligen muss) informiert den Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V. über dieses Vorhaben per Onlineformular: Antrag Kostenangebot schulische Leseveranstaltung.
- Der FBK Thüringen e.V. sendet der Schule zeitnah ein Kostenangebot über die Ausgaben (z.B. Honorar, Fahrtkosten, KSK-Abgabe, Organisationskosten).
- Die Schule schickt dieses Kostenangebot mit dem nötigen Antrag, welcher auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport unter: https://bildung.thueringen.de/schule/thema/lernort-schule/ zu finden ist, an den Schulträger.
- Der Schulträger genehmigt den Antrag (oder lehnt ihn ab) und sendet diesen bei Genehmigung an das Ministerium.
- Nach Bewilligung durch das Ministerium muss der FBK Thüringen e.V. über die Förderzusage umgehend per E-Mail informiert werden. Erst daraufhin schließt der FBK Thüringen e.V. mit dem Autor/der Autorin einen rechtsgültigen Vertrag über die Lesung bzw. Werkstatt ab und übernimmt nach der Durchführung die Honorar- und Fahrtkostenüberweisung auf das Konto des Autors/der Autorin.
- Die Schule füllt nach Erhalt der Fördermittelzusage das Onlineformular Angaben nach Bewilligung zur schulischen Leseveranstaltung(en) aus.
- Der FBK stellt der Schule, entsprechend dem Kostenangebot, eine Rechnung. Diese muss nach der Veranstaltung, innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen, an den FBK für Thüringen e.V. überwiesen werden.
Inhaltliche Vorbereitung der Veranstaltung
Die/der Fachlehrer*in (evtl. auch fächerübergreifend) oder die/der Klassenlehrer*in sollte die Klasse im Vorfeld auf die Begegnung vorbereiten. Da es Autor*innen gibt, die wünschen, dass sich die Schüler*innen im Vorfeld nicht mit Werken der Autorin/des Autors (Lesen eines Klassensatzes, Erarbeitung eines Textes usw.) und/oder seiner/ihrer Biografie beschäftigen, andere Autor*innen dies aber wünschen, sollte dies im Vorfeld besprochen werden.
Die Veranstaltung besteht in der Regel aus Lesung und Werkstattgespräch. Zur Verfügung stehen für eine schulische Leseveranstaltung 90 Minuten. Die Gruppenstärke von max. 50 Zuhörer*innen darf nicht überschritten werden. Je kleiner die Gruppe, umso effektiver die Veranstaltung. Folgende Hinweise dienen dem reibungslosen Ablauf einer Lesung:
- Der Autorin/dem Autor soll vor Beginn der Lesung ein*e Ansprechpartner*in zur Verfügung gestellt werden, der/die sie/ihn in der Schule empfängt und gebührend der Schulleitung, dem Kollegium und den Schüler*innen vorstellt.
- Der Raum, in dem die Lesung stattfinden soll, muss bereits feststehen und hergerichtet sein. Für den Autor/die Autorin sollten ein Tisch, ein Stuhl und ein Glas Wasser (ohne Kohlensäure) bereitstehen. Treppenhäuser, Turnhallen, Speiseräume u. ä. sind als Veranstaltungsräume nicht geeignet.
- Die Lesungen bieten auch für Lehrer*innen interessante Anregungen. Während der Veranstaltung sollten die Lehrenden bitte keine Klausuren korrigieren oder Eintragungen im Klassenbuch vornehmen.
- Bitte beachten: Buchverkäufe der Autor*innen sind nicht gestattet. Werbematerial kann mit dem Einverständnis der Schule ausgelegt werden. Bücherbestellungen/Bücherkauf zu einem späteren Zeitpunkt sind selbstverständlich möglich und auch im Interesse des FBK für Thüringen e.V., denn Leselust durch Autorenbegegnungen zu wecken sehen wir als unsere Aufgabe.
Nachbereitung
In Bezug auf die Schüler*innen selbst sollte die Autorenbegegnung nachbereitet werden. Autorenbegegnungen können immer nur Impulse für Leselust und Lesekompetenz sein. Für nachhaltige Wirkungen ist es wichtig, dass die Begegnung nicht als isoliertes Event, sondern als integrativer Bestandteil des Unterrichts begriffen wird.
Neben der Nachbereitung mit den Schüler*innen ist das Online-Formular Feedback schulische Leseveranstaltungen vollständig zu senden.
Allgemeine Hinweise
Der Beitrag für die Künstlersozialkasse wird vom FBK für Thüringen e.V. entrichtet.
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Die Arbeit der FBK Thüringen e.V. hängt von seinem Renommee und seiner Bekanntheit ab. Bitte vergessen Sie daher nicht, bei Veröffentlichungen/Pressegesprächen und Ankündigungen den FBK für Thüringen e.V. und das TMBJS zu benennen. Wir bitten Sie, bei Presseveröffentlichungen oder Publikation ein Belegexemplar zu senden.